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Seit 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht
Ab 3.Juli 2011 tritt bei Reisen in die Länder der EU nach einer achtjährigen Übergangsfrist die Chippflicht endgültig in Kraft. Wer nach diesem Zeitpunkt mit seinem Tier ins Ausland reist sollte die neuen Bestimmungen kennen. Es wird leider zu einiger Verwirrung kommen, weil die EU-Vorschriften nicht in allen Punkten eindeutig sind.
Was galt bisher? Seit Oktober 2004 gilt, daß Hunde, Katzen und Frettchen für Urlaubsreisen in die Länder der EU gekennzeichnet sein müssen. Die präferierte Methode zur Kennzeichnung ist laut EU-Verordnung der Transponder (Chip). Die Tätowierung galt in einer Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2011 lediglich als Alternative.
Was ist jetzt neu? Ab dem 3. Juli 2011 gilt für alle Tiere, die nach diesem Zeitpunkt geboren, bzw. erstmals gekennzeichnet werden, bei Reisen ins Ausland die Chippflicht. eine Tätowierung wird dann bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert!
Was passiert mit Tieren, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren? Leider bleibt die EU-Verordnung die Antwort auf diese Frage schuldig. Eine Nachfrage der Bundestierärztekammer bei der EU-Kommission ergab, dass - wenn das Gesetz nichts anderes regelt - die Tätowierung nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Vorausgesetzt sie erfolgte vor dem 3. Juli 2011.
Auch wenn der Chip für bereits gekennzeichnete Tiere keine Pflicht ist, raten wir, um Mißverständnisse auf Reisen zu vermeiden, ab sofort jedes Tier zu chippen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
(Quelle: Tasso Newsletter Sommer 2011)
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